Cousine bzw Cousin
 

Ein Cousin oder Vetter ersten Grades ist das männliche, eine Cousine, Kusine (eingedeutscht) oder Base ersten Grades das weibliche Kind eines verwandten, also nicht nur angeheirateten Onkels bzw. einer ebensolchen Tante. Anders ausgedrückt handelt es sich um die Neffen und Nichten der eigenen Eltern. Mit Cousins und Cousinen ersten Grades ist man juristisch im vierten Grad verwandt. „erster Grad“ bedeutet hier, dass es sich um ein Kind eines Onkels oder einer Tante handelt und nicht um einen weiter entfernten Verwandten in der Seitenlinie.  Eine Angabe eines Grades bei Cousins ist zwar relativ üblich, aber selten korrekt, da der richtige Gebrauch solcher Bezeichnungen weitgehend unbekannt ist. Jeder Grad über eins hinaus erhöht dabei die älteste in der Verwandtschaftsbeziehung enthaltene Generation um eins, ohne die Generationen der verglichenen Personen zu ändern. Das heißt, dass Cousins eines gewissen Grades immer in derselben Generation (einer bestimmten Ahnenlinie) stehen.

  • Eine Cousine zweiten Grades ist die Tochter des Cousins eines Elternteils. Für eine derartige Verwandtschaftsbeziehung sind regional auch die Bezeichnungen „Couscousin(e)“ oder „Großcousin(e)“ gebräuchlich. Die gemeinsamen Vorfahren sind die Urgroßeltern.
  • Ein Cousin dritten Grades: Mit diesem hat man einen gemeinsamen Ur-Urgroßvater. Zum besseren Verständnis: Der Ur-Urgroßvater hat zwei Kinder, diese sind Geschwister, die Kinder der Geschwister sind Cousins ersten Grades, die Kinder dieser Cousins sind Cousins zweiten Grades verwandt, deren Kinder Cousins dritten Grades. Gezählt werden also die Generationen.
  • Geschwister könnten nach der Systematik als Cousins „nullten Grades“ bezeichnet werden.
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